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ZUGANG ZUR MASSNAHME

Der wesentliche Inhalt einer Maßnahme zur beruflichen Rehabilitation ist die sichere Wiedereingliederung auf dem ersten Arbeitsmarkt. Auch nach einer intensiven medizini-schen Rehabilitation sind hierfür die Voraussetzungen nicht immer ohne entsprechende Vorbereitung und Unterstützung gegeben. Die Sozialgesetzgebung sieht hierfür Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) nach dem SGB IX vor. Zuständige Ansprechpartner
sind die örtliche Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung, in einigen Fällen auch die Arbeitsagentur oder der Träger für Sozialhilfe.

 

Der Antrag (LTA) kann üblicherweise bereits am Ende einer medizinischen Rehabilitation gestellt werden. Ansprechpartner ist dann der Sozialdienst der Rehabilitationseinrichtung.

Außerdem kann der Rehabilitationsantrag (G 0100 und G 0130) online hier heruntergeladen werden.

Sehr gerne stehe ich Ihnen für Fragen rund um die Antragstellung und Maßnahme zur Verfügung.

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